Kerosinsteuer

Die Luftfahrtindustrie boomt international seit Jahren. Alleine die Zahl der beförderten Personen in Deutschland stiegt von 2006 bis 2014 um 30 Mio. Passagiere auf ca. 186 Mio. Passagiere an. In diesen Zahlen sind unter anderem solche Flüge miteinberechnet, deren Start und Ziel innerhalb des Bundesgebietes liegen. So misst die deutsche Flugsicherung im Jahr 2015 alleine ca. 11% aller Flugbewegungen in Deutschland als Inlandsflüge (ca. 37,5% Überflüge, jeweils ca. 26% Ein- und Ausflüge). Alleine auf der Flugstrecke Berlin-Tegel/München fanden im Jahr 2014 fast 15.000 Flüge im Jahr statt.
Unter den Top-Destinationen der Deutschen im Jahr 2014 liegen mit Spanien (ca. 84 000 Flüge), Großbritannien (ca. 71.000 Flüge), Italien (ca. 64.000 Flüge) und Frankreich (ca. 61.000 Flüge) vier EU-Mitgliedstaaten auf den ersten vier Plätzen.
Die Flugindustrie hat hierbei massive steuerliche Vorteile gegenüber der Konkurrenz wie dem Schienenverkehr, Reisebussen oder auch dem üblichen Straßenverkehr. So muss die Bahn sowohl Mineralölsteuer und Öko-Steuer als auch Mehrwertsteuer für grenzüberschreitende Fahrten leisten, während der Flugverkehr hier keine Steuern leisten muss.
Bereits 2005 errechnete das Bundesumweltamt steuerliche Erleichterungen für die Flugindustrie durch die Steuerfreiheit von Kerosin in Höhe von ca. 373 Mio. € für innerdeutsche Flüge, für Flüge innerhalb der EU sogar von ca. 600 Mio. €. Hier wird ganz klar das Prinzip des fairen Wettbewerbs für den Personenverkehr konterkariert. Hinzu kommt allerdings noch, dass der Flugverkehr beim Ausstoß von Treibhausgasen an der Spitze aller Verkehrsmittel steht (228g/Pkm; Auto auf Platz 2 mit 142g/Pkm) und auch bei anderen Schadstoffen eine schlechte Umweltbilanz gegenüber Bahn, etc. besitzt.

Zwar wurden mit der Einbindung des Flugverkehrs in den Emissionshandel und der Einführung einer Ticketsteuer erste Schritte in Richtung Angleichung und Wettbewerbsgleichheit ergriffen, jedoch reichen diese Maßnahmen bei weitem noch nicht, um ökologische und steuerrechtliche Fairness im Personenverkehr herzustellen. Die EU hat hierbei mit der Verabschiedung der EU-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) im Jahr 2003 die Möglichkeit geschaffen, dass die Mitgliedstaaten eine Kerosinbesteuerung von Inlandsflügen vornehmen können und über Änderungen in bilateralen Verträgen zwischen den Mitgliedstaaten auch eine Besteuerung für Flüge zwischen zwei Mitgliedsstaaten erreicht werden kann.
Um etwaige Umgehungsstrategien bei der Betankung zu umgehen, schlägt der Jurist Prof. Dr. E. Pache in seinem Rechtsgutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes: „Möglichkeit der Einführung einer Kerosinsteuer auf innerdeutschen Flügen“ im Februar 2005 eine Kombinationslösung vor:

  • Besteuerung von Kerosin bei Entnahme im Inland für inländische Flüge
  • Besteuerung von eingeführtem Kerosin auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs nach einem Inlandsflug

Für die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Flügen nennt er folgende Punkte:

  • Änderung der bilateralen Verträge der beteiligten Staaten erforderlich
  • Besteuerung ist auch dann nur für die gebietsansässigen Fluggesellschaften möglich.

Daraus folgt: Eine Einführung ist nur unter Beteiligung wichtiger europäischer Flugnationen sinnvoll.

Wir fordern daher:

  • Die Aufhebung der Steuerfreiheit von Kerosin für gewerbliche Zwecke und eine Besteuerung nach der Kombinationslösung, welche Prof. Dr. E. Pache in seinem Rechtsgutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes: „Möglichkeit der Einführung einer Kerosinsteuer auf innerdeutschen Flügen“ im Februar 2005 vorgeschlagen hat. Der Steuersatz soll sich an der Besteuerung von Benzin für Kraftfahrtzeuge, wie sie im Mineralölsteuergesetz festgelegt ist, orientieren.
  • Es soll überprüft werden, inwiefern das so erhobenen Steueraufkommen schon an bestimmte Verwendungszwecke gebunden ist. Sollte hier eine Abweichung oder eine eigene Regelung möglich sein, sollen die Mittel zweckgebunden für die Förderung von Forschung an umweltfreundliche Verkehrstechnologie und für den Ausbau des Schienennetzes für Fern- und Schnellzüge genutzt werden.
  • Die Sozialdemokratie soll sich für europäische Kooperation einsetzen, Gespräche zur Besteuerung von Kerosin für den gewerblichen Flugverkehr einleiten und auf die Änderungen von bilateralen Verträge zur Einführung einer Kerosinsteuer zwischen den EU-Mitgliedsstaaten hinwirken.

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